Gesetzliche Überwachung
Gesetzeskonforme Überwachung von Telekommunikationsdiensten
Über die gesetzliche Überwachung
Unter gesetzlicher Überwachung (LI) versteht man die gesetzlich genehmigte Überwachung von Telekommunikationsdiensten. Sie hat sich weltweit zu einem wichtigen Instrument für Strafverfolgungs- und Nachrichtendienste bei der Ermittlung und Verfolgung krimineller Aktivitäten und terroristischer Operationen entwickelt.
Die meisten Länder haben Gesetze erlassen, die Telekommunikationsdienstleister verpflichten, Strafverfolgungsbehörden bei ordnungsgemäß genehmigten Anfragen zur Identifizierung, Überwachung und Übermittlung der elektronischen Kommunikation von Personen zu unterstützen. Darüber hinaus gibt es nationale Regulierungsbehörden und internationale Normungsgremien, die gemeinsam den technischen Rahmen für die rechtmäßige Überwachung festlegen.
Zertifizierte Konformität:
Gewährleistet die Einhaltung der nationalen LI-Vorschriften.
Anpassbar:
Lässt sich nahtlos in Netzwerke und Arbeitsabläufe integrieren.
Skalierbar:
Erweitert sich um neue Dienste, Netzwerke und Bandbreiten.
Allgemein:
Unterstützt verschiedene Netzwerke und Anbieter.
Minimiert die Investitionskosten
durch die Implementierung direkter Schnittstellen zum Netzwerk.
Senkt die Betriebskosten
durch die Automatisierung der Anforderungsverwaltung.